Spielwaren
Kinder genießen in unserer Rechtsprechung einen besonderen Schutz, weil sie eine schützenswerte Verbrauchergruppe darstellen.
Vorwiegend importierte Spielwaren aus dem asiatischen Raum überschreiten die zulässigen Grenzwerte.
So werden mehrmals im Jahr von Behörden Produkte aus dem Verkehr gezogen oder von Spielzeugherstellern und -importeuren zurückgerufen.
Wir führen für Sie chemische Untersuchungen Ihrer Spielwaren nach DIN EN 71 durch. Ferner prüfen wir auf weitere kritische Inhaltsstoffe wie
- Weichmacher
- Polyaromatische Kohlenwasserstoffe
- bromierte Flammschutzmittel
- Phosphorflammschutzmittel
- Organozinnverbindungen
- Phenolische Verbindungen (z.B. Nonylphenol, Bisphenol A)