Aussagen zur Konformität in Prüfberichten / Entscheidungsregel
Auf Wunsch unserer Kunden können Aussagen zur Konformität der Ergebnisse in Prüfberichten beauftragt werden. Die Aussagen zur Konformität können z.B. durch Aussagen wie bestanden / nicht bestanden oder innerhalb / außerhalb der Toleranzgrenzen oder im Rahmen eines Bewertungssystems erfolgen.
Dafür müssen die Spezifikationen bzw. Normen eindeutig seitens unserer Kunden vorgegeben werden. Sofern diese nicht in den angeforderten Spezifikationen bzw. Normen enthalten sind, wird die angewandte Entscheidungsregel seitens der PiCA Prüfinstitut Chemische Analytik GmbH im Prüfbericht genannt und unseren Kunden übermittelt.
Die PiCA Prüfinstitut Chemische Analytik GmbH behält sich vor Aussagen zur Konformität der Ergebnisse abzulehnen, wenn diese nicht über die notwendigen Kompetenzen verfügt oder seitens unserer Kunden nicht ausreichend über den Sachverhalt und ggf. damit verbundenen rechtlichen Grundlagen in Kenntnis gesetzt wurde.
Die Kenntnis der mit Messergebnissen verbundenen Unsicherheit ist für die Interpretation der Ergebnisse unerlässlich. Ohne Informationen über die Unsicherheit analytischer Ergebnisse besteht ein Risiko zur Fehlinterpretation.
Für die Bewertung der Konformität, die auf quantitativen Ergebnissen beruht, können verschiedene Szenarien betrachtet werden, die sich in 4 Fallbeispielen darstellen lassen.
Es ist zu unterscheiden zwischen:
FALL 1: Eindeutige Überschreitung
FALL 2: Nicht eindeutige Überschreitung
FALL 3: Nicht eindeutige Unterschreitung
FALL 4: Eindeutige Unterschreitung
Die Fälle 1 und 4 sind eindeutig, da die Entscheidung nicht durch die Messunsicherheit beeinflusst wird. Die Messunsicherheit kennzeichnet einen Wertebereich, der den wahren Wert der Messgröße unter Berücksichtigung von zufälligen und systematischen Fehlern mit hoher statistischer Wahrscheinlichkeit enthält.
Bei den Fällen 2 und 3 sind jedoch Überlegungen zur Festlegung objektiver Kriterien (Entscheidungsregeln) erforderlich, da das Messunsicherheitsintervall mit dem Grenzwert überlappt. Aus einer nicht eindeutigen Überschreitung (siehe Fall 2) kann nicht automatisch Nichtkonformität abgeleitet werden. Jedoch ist bei jeder nicht eindeutigen Überschreitung bzw. nicht eindeutigen Unterschreitung (siehe Fall 3) ein Hinweis an den jeweiligen Auftraggeber notwendig, da das Messergebnis den vorgegebenen Wert verletzt.