Duftstoffe dienen als Mittel um sowohl unangenehme Gerüche zu überdecken als auch positive Gefühle zu wecken. Daher sind Duftstoffe nicht nur Bestandteil von Kosmetikartikeln oder Wasch-und Reinigungsmitteln. Sie werden auch für Aromatherapien und als „Raumluftverbesserer“ z.B. in Form von Duftölen und Räucherstäbchen oder in Saunaaufgüssen eingesetzt.
Riech- oder Aromastoffe müssen im Gegensatz zu anderen Inhaltstoffen nicht einzeln angegeben werden, sondern können unter dem Begriff „Parfüm“, „Parfum“ oder „Aroma“ gekennzeichnet werden. Zusätzlich müssen Riech- oder Aromastoffe mit allergenem Potential in Abhängigkeit von Produkttyp und Konzentration mit ihren INCI-Namen angegeben werden. Die verpflichtende Kennzeichnung der Riech- oder Aromastoffe mit allergenen Potential ist in der Richtlinie 2003/15/EG (bzw. ab 2013 in der EG-Kosmetik-Verordnung 1223/2009) und in der EG-Detergenzienverordnung 648/2004 geregelt. Die Überführung in nationales Recht erfolgte durch die Verordnung über kosmetische Mittel (§ 5a Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 2). Weiterhin ist gemäß §1 in Verbindung mit Anlage 1 der Verordnung über kosmetische Mittel der Einsatz von Moschus Ambrette, Moschus Tibeten, Moschus Mosken und Methyleugenol (ausgenommen normale Gehalte in verwendeten natürlichen ätherischen Ölen und unter der Voraussetzung, dass die Konzentration bestimmte Werte nicht übersteigt) in kosmetischen Mittel verboten.
Die PiCA Prüfinstitut Chemische Analytik GmbH bietet für kosmetische Mittel sowie für Wasch- und Reinigungsmittel ein umfangreiches Analysespektrum an allergenen Duftstoffen, Majantol, Methyleugenol, Nitro- und Polycylische Moschusverbindungen.