Luft
Die Emission von organischen Stoffen in die Umwelt wurde vom Gesetzgeber im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) geregelt.
Geruchliche Belästigungen sind zwar nicht zwangsläufig ungesund, können jedoch wie auch nicht riechende Emissionen durchaus schädliche oder reglementierte Substanzen enthalten. In die Umwelt gelangen Emissionen beispielsweise durch offene Altlastenflächen oder Produktionsprozesse, bei denen Abluftreinigungsanlagen fehlen oder einen unzureichenden Wirkungsgrad aufweisen.
Im Altlastenbereich analysiert die PiCA Prüfinstitut Chemische Analytik GmbH Bodenluft von kontaminierten Arealen und Deponiegas. Bei Emissionsmessungen von Roh- und Reingas untersuchen wir auch auf außergewöhnliche Parameter.
Die PiCA Prüfinstitut Chemische Analytik GmbH führt unter anderem Bestimmungen durch auf
- VOC (Siloxane, BTEX, CKW.)
- Schwefelverbindungen
- Phenolen
- organische Säuren
- polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)